Unser Schul-ABC
Das Schul- A B C
der
Rehbachschule
Volpriehausen
Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
dieses Schul-ABC soll Ihnen eine Einsicht in unser Schulleben verschaffen und als Orientierungshilfe dienen. Wir wünschen uns, dass sich Ihre Kinder als Schülerinnen und Schüler sowie Sie sich als Eltern an unserer Schule möglichst rasch zurechtfinden und wohlfühlen können.
Die Schulleitung, das Kollegium
sowie alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schule
Rehbachschule Volpriehausen
Raiffeisenstraße 5
37170 Uslar
Tel.: 05573 343
E-Mail:
A
Adressenänderung |
Anlässlich der Einschulung Ihres Kindes haben Sie Ihre gültige Adresse und Telefonnummer angegeben. Sollte sich daran etwas ändern, bitten wir um sofortige Mitteilung der neuen Daten
an den/die Klassenlehrer/in
an das Sekretariat (Änderung der Schülerkartei).
Antolin - Lesekompetenztraining |
Zur Steigerung der Lesefähigkeit wird an unserer Schule frühzeitig das Lesekompetenztraining „Antolin“ eingesetzt. Das heißt, dass die Kinder altersgemäße Bücher erlesen und Fragen zum Inhalt online am Computer beantworten.
Arbeitsgemeinschaften |
Arbeitsgemeinschaften gehören in der dritten und vierten Klassenstufe zur vorgeschriebenen Stundentafel. Die AGs finden jede Woche in einer Unterrichtsstunde klassenübergreifend zu vielfältigen Themen statt, die das Lernangebot erweitern. Hierzu zählen beispielsweise sportliche Aktivitäten, Computer, Theater, Experimente, kreative Gestaltungsaufgaben u.v.a.m. Bis zum Ende der Grundschulzeit sollte jedes Kind mindestens ein Halbjahr lang an der Computer-AG teilgenommen haben.
B
Bauarbeiten |
Mit Beginn des Schuljahres 2019/20 fanden in der Rehbachschule vielfältige Bauarbeiten statt. Es wurden neue Türen und Fenster eingebaut, sowie zwei Klassenzimmer frisch saniert. Zudem erhielten die Flurböden neue Belege und eine Schließanlage wurde im gesamten Schulkomplex eingebaut. Das gesamte Kollegium ist sehr erfreut über das neu erstrahlte Schulgebäude. Weitere Sanierungsarbeiten folgen (Sanierung Klassenraum, Verwaltungstrakt).
Beschwerden |
Für Beschwerden jeglicher Art haben wir ein Beschwerdekonzept erarbeitet. Vereinbaren Sie einen Termin via Iserv. Können die Unstimmigkeiten nicht ausgeräumt werden, kann die Schulleitung hinzugezogen werden.
Betreuungsangebot Kl. 1 + 2 |
Ihr Kind hat die Möglichkeit (ab dem Schuljahr 2026/2027), im Anschluss an den Unterricht dreimal (Klasse 1) bzw. zweimal (Klasse 2) wöchentlich in der 5. Stunde an unserem Betreuungsangebot teilzunehmen (bis 12:35 Uhr). Die Betreuung der Kinder erfolgt durch pädagogische Mitarbeiterinnen und Lehrkräfte nach einem abgestimmten Betreuungskonzept und findet in der Regel in den Betreuungsräumen der Schule statt.
Eine Anmeldung ist für ein Schulhalbjahr verbindlich, die angemeldeten Kinder können erst am Ende der 5. Stunde abgeholt werden, um so eine ruhige und kontinuierliche Betreuungsphase zu gewährleisten.
Beurlaubung |
Mit Vollendung des 6. Lebensjahres besteht für alle Kinder Schulpflicht, d.h., dass Ihr Kind verpflichtet ist, an allen Werktagen außerhalb der Ferien die Schule zu besuchen. In dringenden und schriftlich begründeten Fällen ist eine Beurlaubung möglich, die bis zu drei Tagen von der Klassenlehrerin bzw. bis zu sieben Tagen von der Schulleiterin erteilt werden kann. Für eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien ist in jedem Fall ein schriftlicher Antrag bei der Schulleitung zu stellen, dem jedoch lt. Schulgesetz nur dann entsprochen werden kann, wenn persönlich zwingende Gründe vorliegen.
Bücherei |
Die Rehbachschule verfügt über eine Bücherei im Obergeschoss. Diese ist einmal in der Woche in der 1. und 2. großen Pause geöffnet. Frau Wolf übernimmt die Ausleihe und die Inventarisierung sowie Katalogisierung der Bücher. Bücherspenden mit neuer Rechtschreibung sind bei uns herzlich willkommen. Zudem kann die Rehbachschule helfende Hände bei der Ausleihe der Bücher immer gebrauchen. Melden Sie sich gerne bei uns. Außerdem suchen wir Lesepaten, die bereit sind, den unteren Jahrgängen einmal die Woche aus einem Buch vorzulesen. Bei Interesse freuen wir uns über jede Unterstützung.
Bus
Unsere Schule besuchen Kinder in der Regel aus Delliehausen, Gierswalde, Schlarpe sowie natürlich Volpriehausen. Busverbindungen können Sie im Internet einsehen unter www.regiobus-uhlendorff.de.
C
Computer |
In der Rehbachschule werden IPads zur Unterstützung der Unterrichtsarbeit vielfältig eingesetzt. Internetzugang sowie auf die Klassenstufen abgestimmte Software stehen zur Verfügung.
In jedem Klassenraum steht eine digitale Tafel, die regelmäßig im Unterricht genutzt wird.
E
Elternabende |
Im Laufe des Schuljahres finden regelmäßig Elternabende statt, die von der Elternvertretung in Absprache mit den Klassenlehrern/innen einberufen werden. Eine regelmäßige Teilnahme aller Eltern ist verpflichtend und sollte nur in begründeten Fällen abgesagt werden. Bei den Elternabenden haben Sie die Möglichkeit, sich über die pädagogische Arbeit, angestrebte Projekte oder die Situation in der Klasse zu informieren. Bei Nichterscheinen informieren Sie sich bitte selbstständig über Beschlüsse und Themen des Elternabends. Ein Protokoll wird nicht zwingend angefertigt.
Elternsprechtage u. -gespräche |
Jährlich finden zwei Elternsprechtage statt, an denen Sie vom Klassenlehrer-Team über die Lernentwicklung Ihres Kindes unterrichtet werden. Auch die Fachlehrer stehen Ihnen zu einem Gespräch zur Verfügung. Unter Berücksichtigung von Terminwünschen sind Gespräche von etwa 10- bis 15-minütiger Dauer vorgesehen. Einzelgespräche mit den Lehrkräften können selbstverständlich auch außerhalb der Elternsprechtage jederzeit vereinbart werden.
Elternvertretung |
Die Vertretung der Eltern in der Schule ist durch den § 88 ff des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) geregelt. Als Mitglied der Klassenelternschaft können Sie sich in die verschiedenen Konferenzen und Gremien wählen lassen.
Ohne die Mitarbeit zahlreicher Eltern in der Schule ist ein abwechslungsreiches und lebendiges Schulleben nicht mehr denkbar. Zahlreiche Anlässe wie Schulfeste, Klassenfeiern, u.a. bieten Ihnen Möglichkeiten zum persönlichen Engagement.
Laut § 55 NSchG können auch neue Lebenspartner/ -innen, die mit dem erziehungsberechtigten Elternteil des Kindes verheiratet sind oder in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben, zu Elternvertretern gewählt werden, falls der Erziehungsberechtigte dem zustimmt.
F
Fahrrad |
Es liegt allein in der Verantwortung der Eltern, ob das Kind für den Schulweg ein Fahrrad benutzt. Für den Versicherungsschutz spielt es keine Rolle, ob der Schulweg zu Fuß, mit dem Bus, mit dem Auto oder mit dem Fahrrad erfolgt. Der Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) gibt für den Schulweg mit dem Fahrrad folgenden Tipp: „Grundschulkinder als Radfahrer sind in der Regel den komplexen Anforderungen des Straßenverkehrs nicht gewachsen. Sie sollten daher erst nach der schulischen Radfahrausbildung mit dem Fahrrad zur Schule fahren.“ (Informationen für Eltern von Schulanfängern, GUV-SI 8008 Juni 2005). Dieser Empfehlung schließt sich das Kollegium der Rehbachschule an.
Im vierten Schuljahrgang erhalten die Schülerinnen und Schüler eine ausführliche Radfahrausbildung in Theorie und Praxis und legen eine schriftliche und praktische Prüfung dazu ab. Geprobt wird ebenso mit dem Fahrrad in einem Parcours auf dem Schulhof. Die praktische Prüfung erfolgt anschließend als aktive Teilnehmer/innen im Straßenverkehr auf einer festgelegten Route. Erst mit dieser Prüfung ist die Fahrradausbildung abgeschlossen.
Die Fahrräder sind auf dem Schulhof zu schieben und hinter dem Schulgebäude abzustellen. Während der Pause werden sie nicht benutzt. Die Schule übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung.
Förderverein |
Im Jahr 2003 wurde der Förderkreis der Rehbachschule Volpriehausen e. V. von engagierten Eltern gegründet. Der Förderkreis verfolgt das Ziel, die Aktivitäten der Schule materiell, ideell und durch persönlichen Einsatz zu unterstützen. Diese Initiative wird von der Schule sehr begrüßt und unterstützt, da eine Reihe von Anschaffungen und Aktivitäten, die den Kindern im Schulalltag zugutekommen, so in den letzten Jahren realisiert werden konnten (z.B. durch Bezuschussung von Schulausflügen wie Fahrten zum Theater der Nacht in Northeim, zur Sababurg, zur Burg Hardegsen, zum Theater in Göttingen, zu den Domfestspielen Bad Gandersheim, zur Bibliothek in Uslar und vom Projekt „Respect!-Training“). Finanziert werden diese Aktivitäten und Anschaffungen durch Spenden, Stiftungsgelder, Einnahmen durch Sonderveranstaltungen, wie z. B. Frühlingsfest und Weihnachtsmarkt, Sponsorengeld, „Bildungsspender“ und Mitgliedsbeiträge. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie Mitglied im Förderkreis der Rehbachschule Volpriehausen e. V. werden. Mitgliedsanträge erhalten Sie im Schulbüro oder bei den Vorsitzenden des Fördervereins.
Frühstück |
An jedem Schulvormittag haben die Kinder von 08:40 Uhr bis 08:50 Uhr Gelegenheit in ihrer Klasse gemeinsam zu frühstücken. Die Kinder bringen eigene Getränke mit zur Schule, möglichst in wiederverwertbaren Trinkflaschen.
Sorgen Sie bitte für ein ausgewogenes Pausenfrühstück – Süßigkeiten sowie zuckerhaltige Getränke sind nicht erwünscht – damit sich Ihr Kind gestärkt auf die nächsten Unterrichtsstunden konzentrieren kann. Ausgenommen davon sind Geburtstage (Kuchen o.ä. können an diesem Tag mitgebracht werden). Freitags ist „Räuberfrühstück“. An diesem Tag dürfen die Kinder eine Süßigkeit oder ein süßes Pausenbrot mit zur Schule nehmen.
Die Frühstückszeit wird gern auch als Vorlesezeit in der Klasse genutzt.
Fundsachen |
Gegenstände, die Ihr Kind in der Schule verloren oder liegengelassen hat, werden gesammelt. Diese Fundsachen können von Ihnen oder Ihrem Kind abgeholt werden. Um dies möglichst zu vermeiden, bitten wir die Eltern jedes Kleidungsstück (Jacken, Turnhosen, Schuhe, Turnbeutel etc.) mit Namen zu versehen. Grundsätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es nicht sinnvoll ist, wenn Sie Ihrem Kind wertvolle Gegenstände, hohe Geldbeträge usw. mit in die Schule geben.
Die Fundkiste wird meist zum Ende eines Schulhalbjahres bzw. zu den Sommerferien geleert und die nicht abgeholten Sachen werden einem gemeinnützigen Zweck zu Gute kommen (DRK, Jacke wie Hose o.ä.).
G
Ganztagsschule |
Zeit | Montag bis Freitag |
12.35 – 13.15 Uhr | Mittagessen |
13.15 – 14.00 Uhr | Hausaufgabenbetreuung |
14.00 – 15.30 Uhr | Angebote |
15.30 – 15.45 Uhr | Betreuung im Rahmen des neuen Ganztagsanspruchs |
Der offene Ganztag ist als Komplett-Angebot zu verstehen, die einzelnen Komponenten können nicht separat gebucht werden.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird das offene Ganztagsangebot der Rehbachschule in Volpriehausen montags bis donnerstags für die Jahrgänge 2-4 in der Zeit von 12:35 Uhr bis 15:45 Uhr angeboten. Am Freitag besteht das offene Ganztagsangebot im gleichen Zeitraum für die Schülerinnen und Schüler des 1. Jahrgangs und bei noch freien Kapazitäten für die Jahrgänge 2-4.
Es wird eine zusätzliche Abholzeit um 14.00 Uhr nach der Hausaufgabenbetreuung eingerichtet.
H
Hausaufgaben |
Hausaufgaben dienen der Übung und Festigung des Unterrichtsstoffs. In der Grundschule sollte die Dauer in Klasse 1 und 2 von ca. 30 Minuten und in Klasse 3 und 4 von ca. 45 Minuten für die Anfertigung der gesamten Aufgaben nicht wesentlich überschritten werden. Von Freitag zu Montag werden grundsätzlich keine Hausaufgaben erteilt.
Hausaufgabenbetreuung im Ganztag findet von 13.15 – 14.00 Uhr statt. Unsere Ganztagsmitarbeiter/innen können nicht von allen Kindern die Hausaufgaben nachschauen. Bitte kontrollieren Sie zu Hause die Hausaufgaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Verbessern Sie gegebenenfalls mit Ihrem Kind die Hausaufgaben.
Handy |
Für unsere Schule gibt es eine Handy- und Smartphoneordnung. Die Benutzung privater digitaler Geräte ist an unserer Schule nicht erlaubt.
Holz-Kunst |
Über unser Ganztagsangebot vom Holzkünstler Manfred Kraus-Schelle erfreut sich die Grundschule sehr. Das Holz-Kunst Angebot, dessen Kreativität und Einzigartigkeit bei der Gestaltung verschiedenster Holzskulpturen keiner Grenzen gesetzt ist, ruft hohe Beliebtheit bei den Schülerinnen und Schülern der Rehbachschule hervor. Die verschiedenen Projekte der Kinder werden regelmäßig stolz präsentiert.
Homepage |
Unsere Schule wird durch eine schuleigene Homepage präsentiert. Sie erreichen unsere Seite unter: www.rehbachschule.de.
Inklusive Schule |
Mit dem Schuljahr 2013/14 wurde in Niedersachsen die „Inklusive Schule“ eingeführt. Kinder mit Beeinträchtigungen (Lernen, Sprache, Hören, Sehen, emotional-soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, motorische sowie körperliche Entwicklung) werden gemeinsam mit den anderen Schülerinnen und Schülern beschult. Je nach Art der Beeinträchtigung bekommen diese Kinder zusätzlich wöchentliche Förderung durch eine Förderschullehrkraft, die im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung an die Schule kommt. Die Förderung findet entweder im Klassenverband oder in Kleingruppen statt. Auch Einzelförderung ist möglich. Der Verlauf der Förderung wird in individuellen Förderplänen dokumentiert. Ferner kann in Zusammenarbeit mit den Förderschullehrkräften präventiv gearbeitet werden.
K
Kindertagesstätte |
Zum Einzugsgebiet der Rehbachschule gehört der DRK Kindergarten Volpriehausen unter der Leitung von Frau Maria Barisic.
Unsere Schule arbeitet kooperativ mit dieser Einrichtung zusammen, um den Übergang für die Kinder zu erleichtern. Dazu gehören u.a. Hospitationen, Besuchstage, gemeinsame Aktionen wie „Schulkumpel-Tage“ und „Schnuppertage“, Aktivitäten in der Turnhalle u.a.m.
Klassenfahrten |
In der Regel unternimmt jede Klasse im Laufe der Grundschulzeit eine mehrtägige Schulfahrt. Über Planung und Kosten informiert der/ die Klassenlehrer/in die Eltern rechtzeitig.
Klassensprecher |
Ab dem ersten Schulbesuchsjahr werden in den Klassen Klassensprecher/ Klassensprecherinnen gewählt.
Kopiergeld |
Für Kopien und anderes Material wird pro Schulhalbjahr ein Betrag von 10,- Euro zu Beginn des Halbjahres eingesammelt. Von dem Geld werden anteilig Kopierkosten beglichen und Papier und Bastelmaterial eingekauft.
Krankheiten |
Sollte Ihr Kind erkrankt sein, möchten wir Sie bitten, uns am ersten Morgen telefonisch oder per Email zu informieren:
Tel.: 05573 – 343 und E-Mail:
Falls wir telefonisch nicht erreichbar sind, können Sie auch eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen. Geben Sie uns dabei Hinweise auf Erkrankungen, die meldepflichtig sind. Sobald eine Teilnahme am Unterricht wieder möglich ist, geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit, aus der die Dauer und (falls gewünscht) der Grund der Erkrankung hervorgehen sollte.
M
Mitarbeiter*innen der Schule |
Schulsekretariat: Frau Johanning E-Mail:
Rektorin: Frau Dörner E-Mail:
Kollegium
Frau Dörner E-Mail:
Frau Brinkmann E-Mail:
Frau Fricke E-Mail:
Frau Stefanski E-Mail:
Frau Phieler E-Mail:
Frau Hein E-Mail:
Pädagogische Mitarbeiterinnen: Frau Finke
Schulbegleiterinnen: Frau König, Frau Liebrecht, Frau Bastian, Frau Krome, Herr Hörnisch
Mittagessen/Mensabetrieb
In der Zeit von 12.35 – 13.15 Uhr haben die Kinder Gelegenheit, eine warme Mahlzeit einzunehmen. Sie können Ihr Kind dazu im Zuge der Ganztagsanmeldung anmelden. Ein Essen kostet aktuell
5,50 €. Die Abrechnung erfolgt über die Stadt Uslar.
O
Osterbasteleien
Osterbasteleien werden in der Langen Straße in Uslar aufgehängt. Die Kinder bekommen dafür einen Gutschein über eine Kugel Eis, der gleich vor Ort eingelöst wird.
P
Patenschaften |
Die Drittklässler übernehmen die Patenschaft für die Erstklässler. Sie begleiten die neuen Schulkinder an den ersten Schultagen und sind Ansprechpartner in den Pausen. Teilweise finden immer mal wieder gemeinsame Aktionen statt.
Pausen |
In den großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler den Klassenraum und halten sich auf dem Schulgelände auf. Den Kindern stehen Pausengerätschaften zur Verfügung, die sie während dieser Zeit nutzen können. Eine Lehrkraft steht als Aufsicht bereit.
An Regentagen wird die Regenpause durch ein akustisches Signal angezeigt. Die Kinder beschäftigen sich dann in ihren Klassenräumen.
Pausenzeiten: 09:35 Uhr bis 09.55 Uhr sowie 11:30 Uhr bis 11:50 Uhr
Projekttage |
Im Verlauf eines Schuljahres finden Projekttage zu ausgewählten Themenbereichen statt, die zum
Erwerb von fachlichen, inhaltlichen, methodischen und prozessorientierten Kompetenzen beitragen. Außerschulische Lernorte sowie Fachkräfte verschiedenster Institutionen werden einbezogen.
R
!Respect |
In unser Grundschule wird respektvoller Umgang miteinander großgeschrieben!
Milutin Susnica, Sportwissenschaftler, Pädagoge und Karatelehrer vom gemeinnützigen Verein
"!Respect" übt daher an mehreren Projekttagen im Schuljahr mit unseren Schülerinnen und Schülern in Rollenspielen und Partnerübungen, wie man Streitigkeiten untereinander lösen, Konflikte vermeiden und bei Herausforderungen kooperieren kann. „Darum geht es: Sich wehren – aber ohne zu schlagen!“, so Milutin Susnica. Mit großer Beliebtheit gehen unsere Schülerinnen und Schüler mit viel Engagement und großer Motivation an diese Projekttage heran.
S
Schulische Gremien |
1. Gesamtkonferenz |
Die Gesamtkonferenz (§ 34 NSchG) ist das Gremium, in dem alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten, also Schulleiterin/ Schulleiter, die Lehrkräfte, die hauptberuflich an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiter/innen, Vertreter/innen der sonstige Mitarbeiter/innen der Schule sowie vier aus dem Schulelternrat gewählten, stimmberechtigte Erziehungsberechtigten in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken. Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere über das Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.
2. Fachkonferenz |
Fachkonferenzen (§ 35 Abs. 1 NSchG) werden an den allgemein bildenden Schulen von der Gesamtkonferenz für einzelne Unterrichtsfächer oder Gruppen von Fächern eingerichtet. Sie entscheiden über die Angelegenheiten, die hauptsächlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere über die Umsetzung der Kerncurricular der einzelnen Fächer, die schuleigenen Pläne, sowie die Einführung von Schulbüchern. Lehrkräfte, die in dem jeweiligen Fach unterrichten, sind stimmberechtigte Mitglieder der Fachkonferenz. Aus den Mitgliedern des Schulelternrats werden drei Elternvertreter/ innen in die Fachkonferenz gewählt, die stimmberechtigt sind.
3. Schulvorstand |
Im Schulvorstand arbeitet die Schulleitung mit vier Vertretern der Lehrkräfte sowie vier Erziehungsberechtigten zusammen, um die Arbeit mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Im Schulvorstand wird u.a. über die Verwendung der Haushaltsmittel, Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer Ganztagsschule, Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleitung, Grundsätze für die Tätigkeit von pädagogischen Mitarbeitern, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, für Baumaßnahmen an der Schule, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen und für die jährliche Überprüfung der Arbeit in der Schule entschieden. Der Schulvorstand arbeitet eng mit der Gesamtkonferenz der Schule zusammen. Die Gesamtkonferenz entscheidet über alle pädagogischen Maßnahmen der Schule. Die Wahl erfolgt für zwei Jahre. Momentan übernimmt die Gesamtkonferenz die Aufgaben des Schulvorstandes mit, da zu wenig Lehrerstunden an der Schule existieren.
4. Klassenkonferenz |
Für jede Klasse ist eine Klassenkonferenz (§ 35 Abs. 2 NSchG) einzurichten. Diese entscheidet über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen und Schüler betreffen wie z.B. Koordinierung der Hausaufgaben, Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse. In Klassenkonferenzen sind die Eltern nicht stimmberechtigt. Aus der Klassenelternschaft werden zwei Vertreter/innen für die Klassenkonferenz gewählt. Außerdem entscheidet die Klassenkonferenz über Ordnungsmaßnahmen (§ 61 Abs. 5 NSchG). Bei Ordnungsmaßnahmen können die gewählten Elternvertreter abstimmen.
5. Schulelternrat |
Der Schulelternrat erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen und wird vor essentiellen Entscheidungen in der Schule informiert und gehört, unter anderem bei: Schulordnung/ Schulprogramm/ Schulprofil; Unterrichtsversorgung/ Unterrichtsausfall/ Stundenpläne; Änderungen der Organisation in der Schule (z.B. Einführung Ganztagsschule); Aufstellung von Grundsätzen für die Leistungsbewertung; Vorstellung von schuleigenen Arbeitsplänen; Einführung von neuen Schulbüchern; räumliche und sachliche Ausstattung der Schule/ Gestaltung von Schulhöfen; Schulleben; Schulkultur; gemeinsamer Erziehungsauftrag von Elternhaus und Schule; Vorbereitung/ Vorberatung von Tagesordnungspunkten von Gesamtkonferenzen, von Fachkonferenzen.
Wichtig: Mitglieder des Schulelternrats berichten in ihren Klassen über die im Schulelternrat erörterten Themen.
School Dancers |
Ein unter den Schülerinnen und Schülern sehr beliebtes Ganztagsangebot ist die Tanzgruppe „School Dancers“ unter Leitung von Akka (Dagmar) Bauche und Sabine Sattler.
In dieser lernen die Kinder Körperbeherrschung, Ausdauer, Schnelligkeit und Beweglichkeit. Das Erlernen der teils sehr komplexen Choreografien fördert Konzentration und Gedächtnis. Neben den vorgegebenen Choreografien wird auch viel improvisiert, was außerdem Erfindungsreichtum und Kreativität schult. Die Musik sorgt zusätzlich für gute Laune und Spaß an der Bewegung. Die erfolgreiche Tanzgruppe tritt zudem auf mehreren Veranstaltungen und Wettbewerben in der Umgebung auf.
Schulordnung |
Zu Beginn des ersten Schuljahres wird unsere Schulordnung mit den Schülerinnen und Schülern im Unterricht besprochen und die Verbindlichkeit daran erklärt.
Schulranzen |
Um das Gewicht der Schulranzen so gering wie möglich zu halten, bieten wir den Schülerinnen und Schülern Fächer in den Klassenräumen an. In diesen können diverse Unterrichtsmaterialien wie Mappen, Bastelmaterialien und nicht benötigte Schulbücher aufbewahrt werden. Das Gewicht des Schulranzens sollte 10% des Körpergewichts Ihres Kindes nicht übersteigen. Auch der Sportbeutel sollte bis zum Wochenende in der Schule verbleiben. Heften Sie regelmäßig die Mappen zu Hause aus.
Schwimmunterricht / Schwimmausflug |
In der zweiten und vierten Klassenstufe erhalten unsere Schülerinnen und Schüler für jeweils ein Schulhalbjahr Schwimmunterricht im Fach Sport. Hier lernen sie unterschiedliche Bewegungen im Wasser kennen und auszuüben. Darüber hinaus üben die Kinder spezifische Schwimm- und Tauchtechniken. Schwimmunterricht findet im Hallenbad in Uslar statt. Der Bustransfer wird gestellt.
Sekretariat |
Unser Schulsekretariat ist montags und donnerstags von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr besetzt.
Bei Fragen können sie auf unserem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen. Wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.
Tel: 05573 – 343 E-Mail:
Wichtiger Hinweis: Das Betreten des Schul- und Verwaltungsgebäudes ist nur nach Klingeln und ausdrücklichem Hereinbitten gestattet, auch wenn die Türen offenstehen.
Sportabzeichen
Die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens erfolgt in der Regel im Rahmen eines Sportfestes.
Stundenplan |
Unterrichtsstunde/ Pausenzeiten | Uhrzeiten | |
1. Stunde | 07:45 – 8:40 Uhr | |
Frühstückspause | 8:40 – 8:50 Uhr | |
2. Stunde | 8:50 – 9:35 Uhr | |
Erste große Pause | 9:35 – 09:55 Uhr | |
| 09:55 – 10.40 Uhr | |
5-Minuten-Pause | 10:40 – 10:45 Uhr | |
| 10:45 – 11:30 Uhr | |
Unterrichtsschluss Kl.1 (u. tlw. 2) | 11.30 Uhr | |
Zweite große Pause | 11:30 – 11:50 Uhr | |
| 11:50 – 12:35 Uhr | |
Unterrichtsschluss Kl. 2-4 | 12:35 Uhr | |
Ganztag | Mittagessen | 12:35 – 13:15 Uhr |
Hausaufgabenzeit | 13:15 – 14:00 Uhr | |
GT-Angebote | 14:00 – 15:45 Uhr | |
U
Übergang in die Sekundarstufe 1 |
Unsere Grundschule bietet im vierten Schuljahrgang den Erziehungsberechtigten zwei Gespräche an, um Sie über die individuelle Lernentwicklung Ihres Kindes zu informieren und über die Wahl der weiterführenden Schulform zu beraten. Das erste Gespräch findet im November/Dezember, das zweite Gespräch im April/ Mai statt. Während der Gespräche wird ein Beratungsprotokoll angefertigt und den Eltern ausgehändigt. Auf Wusch wird Ihnen im 2. Gespräch eine Schullaufbahnempfehlung durch die Klassenlehrkraft erteilt. Die Anmeldung in den jeweiligen Schulen erfolgt ca. fünf Wochen vor Schuljahresende, dabei ist das Beratungsprotokoll, das Zeugnis des ersten Halbjahres sowie der individuelle Lernentwicklungsbogen vorzulegen.
Unfall |
In der Schule, auf dem Schulweg und bei besonderen schulischen Veranstaltungen ist Ihr Kind gegen Folgen eines Unfalls versichert. Bei einem Unfall mit nachfolgendem Arztbesuch müssen Sie unverzüglich die Klassenleitung informieren, die in diesem Fall die Unfallmeldung an den Gemeindeunfallversicherungsverband weiterleitet.
V
Veranstaltungen |
Im Schuljahr finden in der Regel folgende Veranstaltungen statt:
- Projektwochen, z.B.: !Respect, MUSA - Vorlesetag / Vorlesenacht
- Klassenfeste - Ball über die Schnur Turnier
- Schulfeste, z.B. Frühlingsfest, Sportfest - Schultanztreffen
- Theaterbesuche - Ausflüge, z.B. Sababurg
- Faschingsfeier - Schwimmtage
- Adventssingen - Wandertage
- Weihnachtsmarkt 2. Advent (Keksverkauf/Stand der Rehbachschule)
Verkehrserziehung |
Im Laufe des ersten Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler Verkehrserziehung im Fach Sachunterricht. Dabei wird vorwiegend eine angemessene Einstellung und korrektes Verhalten im Straßenverkehr gelehrt. Die Überwindung des eigenen Schulweges, das Überqueren einer Straße und weitere Verkehrsregeln befolgen sowie Verkehrsschilder lesen lernen sind nur einige Aspekte der Verkehrserziehung. Das Verhalten an der Bushaltestelle und im Bus wird in den Klassen regelmäßig thematisiert, damit der Bustransport möglichst reibungslos ablaufen kann.
Die Radfahrausbildung beinhaltet einen „Geschicklichkeits-Parcours“ auf dem Schulhof im geschützten Raum sowie die praxisnahe Ausbildung im Straßenverkehr. Die Radfahrprüfung wird im vierten Schuljahr abgelegt, nachdem die Polizei die Fahrräder auf Verkehrstauglichkeit überprüft hat. In der Mobilitäts- und Verkehrserziehung werden die Schülerinnen und Schüler befähigt, sich im Verkehrsgeschehen sicher, sachgerecht und mitverantwortlich zu verhalten.
Z
Zahnarzt
Die Schulzahnärztin ist regelmäßig bei uns in der Schule.
Zusammenarbeit
Die gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und der Schule ist uns wichtig, um ein gutes Miteinander zu gewährleisten.
Rehbachschule, im April 2026




